Ge­werb­li­cher Rechtsschutz

Für Ihre Po­si­ti­on im Wettbewerb

Das Recht schützt nicht nur kör­per­li­che Ge­gen­stän­de, son­dern auch geis­ti­ges Eigentum. 

Nut­zen Drit­te zu Un­recht Ihre Idee oder Ih­ren gu­ten Na­men aus? Wirft man Ih­nen eine Schutz­rechts­ver­let­zung vor oder wol­len Sie wis­sen, ob eine be­stimm­te Vor­ge­hens­wei­se Schutz­rech­te ver­letzt? Dann un­ter­stützt die Kanz­lei Sie hin­sicht­lich der op­ti­ma­len Vor­ge­hens­wei­se — so­wohl au­ßer­ge­richt­lich als auch vor Gericht.

In den Be­reich des ge­werb­li­chen Rechts­schut­zes fällt ne­ben dem Schutz geis­ti­gen Ei­gen­tums auch das Wett­be­werbs­recht. Der ers­te Be­rüh­rungs­punkt mit dem Wett­be­werbs­recht ist für vie­le Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer häu­fig die Ab­mah­nung durch ein an­de­res Un­ter­neh­men, durch ei­nen Ver­band oder eine Kammer.

Die Kanz­lei steht an Ih­rer Sei­te, wenn man Ih­nen ei­nen Wett­be­werbs­ver­stoß vor­wirft oder wenn ein Kon­kur­rent sich un­lau­ter ver­hält, sei es bei­spiels­wei­se durch die Ver­wen­dung ei­nes ge­set­zes­wid­ri­gen In­ter­net­auf­tritts oder durch un­zu­tref­fen­de Äußerungen.
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Be­ra­tung und Ver­tre­tung im ge­sam­ten ge­werb­li­chen Rechtsschutz

  • Mar­ken­recht (Mar­ken­an­mel­dun­gen, Ver­tre­tung bei Mar­ken­rechts­ver­let­zun­gen, Ver­tei­di­gung ge­gen be­haup­te­te Markenrechtsverletzungen)

  • Wett­be­werbs­recht (Vor­ge­hen bei Wett­be­werbs­ver­stö­ßen von Kon­kur­ren­ten, Ver­tei­di­gung ge­gen Vor­wür­fe des un­lau­te­ren Geschäftsgebarens)

  • An­mel­dung von Schutz­rech­ten, Ver­tre­tung bei Schutz­rechts­ver­let­zun­gen, Ver­tei­di­gung ge­gen be­haup­te­te Schutzrechtsverletzungen)

  • Schutz von Ge­schäfts­ge­heim­nis­sen (z.B. Er­stel­lung und Durch­set­zung von Geheimhaltungsvereinbarungen)

  • Be­ra­tung und Ver­tre­tung in li­zenz­recht­li­chen Streitigkeiten

  • Lö­schung von un­zu­läs­si­gen ne­ga­ti­ven Unternehmensbewertungen

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