Ar­beits­recht

Wenn die Zu­kunft auf dem Spiel steht

Strei­tig­kei­ten im Ar­beits­recht wer­den häu­fig ver­bis­sen ge­führt. Dies ist ver­ständ­lich, geht es doch für alle Be­tei­lig­ten re­gel­mä­ßig um viel. Der Ar­beit­neh­mer ver­sorgt mit sei­nem Ar­beits­platz sich und sei­ne Fa­mi­lie, be­zahlt sein Haus ab und muss für sein Al­ter vor­sor­gen. Für den Un­ter­neh­mer geht es dar­um, dass er sei­ne Aus­ga­ben de­cken, ei­nen Ge­winn er­wirt­schaf­ten und das Un­ter­neh­men in die nächs­te Ge­nera­ti­on füh­ren kann.

Zwi­schen den Stüh­len steht dann der Be­triebs­rat. Ei­ner­seits soll­te die­ser sich vor den ein­zel­nen Be­schäf­tig­ten stel­len, an­de­rer­seits muss er aber auch das Wohl des Un­ter­neh­mens und da­mit al­ler Ar­beit­neh­mer im Blick behalten.

Häu­fig zie­hen alle an ei­nem Strang. Oft ge­nug aber auch nicht. In die­sem Span­nungs­ver­hält­nis steht die Kanz­lei en­ga­giert an Ih­rer Sei­te. So­fern er­for­der­lich, auch bis in die letz­te Instanz.

Bes­ser als ein er­bit­tert ge­führ­ter Streit ist je­doch die rich­ti­ge Vor­sor­ge. Die Kanz­lei un­ter­stützt Sie da­her auch bei al­lem, was Pro­zes­se ver­mei­det. Bei der Ge­stal­tung und Be­ra­tung von Ar­beits­ver­trä­gen, Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen oder – falls eine Tren­nung un­ver­meid­lich wird – Aufhebungsverträgen.

In ei­nem Rechts­ge­biet, wel­ches nicht nur durch un­zäh­li­ge Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen, son­dern ins­be­son­de­re auch durch die Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts ge­prägt wird, ist ein star­ker Part­ner erforderlich.

Be­ra­tung und Ver­tre­tung im ge­sam­ten Arbeitsrecht:

  • Be­ra­tung und Pro­zess­füh­rung bei der Be­en­di­gung von Ar­beits- oder An­stel­lungs­ver­hält­nis­sen (z.B. Kün­di­gun­gen, Auf­he­bungs­ver­trä­ge, Abfindungen)

  • Ge­stal­tung und Ver­hand­lung von Ar­beits- und An­stel­lungs­ver­trä­gen für Ar­beit­neh­mer, lei­ten­de An­ge­stell­te, Ge­schäfts­füh­rer und Vorstände

  • Be­ra­tung und Pro­zess­füh­rung im lau­fen­den Ar­beits- oder An­stel­lungs­ver­hält­nis (z.B. Lohn, Ur­laub, Krank­heit, Ver­set­zung, Elternzeit)

  • Be­ra­tung und Ver­tre­tung im Be­reich des Da­ten­schut­zes (ins­be­son­de­re im Beschäftigtendatenschutz)

  • Be­ra­tung und Ver­tre­tung von Be­triebs­rä­ten und Un­ter­neh­men im Be­reich des kol­lek­ti­ven Arbeitsrechts

  • Be­ra­tung und Ver­tre­tung im Be­reich der be­trieb­li­chen Altersvorsorge

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