Datenschutzrecht
Rechtssicher in die Zukunft
Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Datenschutz für Unternehmen jeder Größenordnung, Verbände und die öffentliche Hand ein Pflichtthema, da bei Verstößen hohe Bußgelder und Schadensersatzforderungen drohen.
Insbesondere die Digitalisierung ist diesbezüglich eine Herausforderung. So werden zwar einerseits neue Möglichkeiten geschaffen, dass Geschäftsprozesse automatisiert und effektiver gestaltet werden können. Andererseits erwachsen mit dem technischen Fortschritt aber auch neue Herausforderungen im Bereich der datenschutzkonformen Umsetzung.
Hierbei muss der Rechtsanwender neben der DSGVO auch noch weitere Gesetze und Verordnungen auf Europa‑, Bundes- und Landesebene sowie eine immer größer werdende Anzahl an Gerichtsentscheidungen im Blick behalten. Zudem ist das Datenschutzrecht mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten verzahnt, was die Umsetzung oftmals erschwert und/oder unübersichtlich macht.
Die Kanzlei unterstützt und berät Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand bei der rechtskonformen Umsetzung der DSGVO. Dabei beschränkt sich die Beratung nicht nur auf präventive Maßnahmen. Auch bei Verfahren mit Aufsichtsbehörden oder bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Lams an Ihrer Seite.
Sollten Ihre Daten rechtswidrig verarbeitet oder verwendet worden sein, seien es z.B. bei Unternehmen die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder bei Verbrauchern die unzulässige Weitergabe von Daten, setzt sich die Kanzlei konsequent für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.
Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des Datenschutzrechts, insbesondere bei folgenden Themen:
Beratung zum betrieblichen Datenschutz (insbesondere zum Beschäftigtendatenschutz)
Beratung zur Datenübermittlung (Unternehmensintern, an Geschäftspartner und / oder in Drittländer)
Beratung zum Outsourcing / zum Einsatz von externen Dienstleistern (Auftragsverarbeitung)
Beratung zu Datenschutzerklärungen, Verarbeitungsverzeichnissen und Cookie-Bannern
Beratung zum Datenschutz im Gesundheitssektor (zum Beispiel in Arztpraxen oder Kliniken)
Beratung rund um die Bereiche Big Data oder Cloud-Computing
Beratung zum Datenschutz im Bereich des „E‑Commerce“ (zum Beispiel zum Online-Zahlungsverkehr)
Beratung bei Datenschutzverletzungen / Vertretung gegenüber Behörden
Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Art. 82 DSGVO)
Durchführung von Schulungen im Bereich des Datenschutzrechts